Folgende Richtlinien und Merkblätter können beim Österreichischen Baustoff-Recycling Verband per Fax bezogen werden. Anforderungsschein
Richtlinien + Merkblätter
Merkblatt - Verwertung von Ausbauasphalt
Das Merkblatt soll eine Hilfestellung für den Umgang mit Ausbauasphalt entsprechend den gültigen Normen und technischen Vorschriften (Richtlinie für Recyclingbaustoffe, RVS) bieten und richtet sich an im Verkehrswegebau tätige Baufirmen, Gebietskörperschaften, öffentliche und private Auftraggeber sowie Planer. Der Inhalt gibt Aufschluss über den Abbruch von Ausbauasphalt und die verschiedenen Wege die eingeschlagen werden können oder, abhängig von Qualität oder Homogenität des Materials, eingeschlagen werden müssen. In weiterer Folge gibt es Auskünfte über Aufbereitungsverfahren, gewonnene Baustoffe und deren Wiedereinbaumöglichkeiten.
Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 8. Auflage, September 2009
Die 8. Auflage der Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Gesamtausgabe ist mit 1.9.2009 als Gesamtausgabe erschienen, die die beiden existierenden Richtlinien für Recycling-Baustoffe
- „Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 7. Auflage, Anwendungsbereich: Wiederverwendung/Verwertung von hydraulisch oder bituminös gebundenen sowie ungebundenen mineralischen Baurestmassen“
- „Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Hochbau-Restmassen, 1. Auflage, August 2007, Anwendungsbereich: Ungebundene oder Zementgebundene Massen sowie Recyclingsand aus mineralischen Baurestmassen“ ersetzt.
Die Richtlinie ist in zwei zusätzlichen Mutationen erhältlich:
- a) Richtlinie für Recycling-Baustoffe – Teilausgabe „Grüne Richtlinie“; Anwendungsbereich Verwertung von hydraulisch oder bituminös gebundenen sowie ungebundenen mineralischen Baurestmassen
- b) Richtlinie für Recycling-Baustoffe – Teilausgabe „Rote Richtlinie“; Anwendungsbereich ungebundene Massen, zementgebundene Massen, Recycling-Sand aus mineralischen Baurestmassen
Richtlinie für die mobile Aufbereitung von mineralischen Baurestmassen und Bodenaushubmaterial, Oktober 2008
Zielsetzung der Richtlinie ist das Erreichen des Qualitätsstandards, der in Zusammenwirken mit einer fremd überwachenden Stelle ermöglicht, ein Gütezeichen für die mobile Aufbereitung als Anlagenbetreiber zu erreichen. Derartige Anlagen verfügen über die qualitativ hochwertigen Anforderungen laut Richtlinie und unterwerfen sich freiwillig einer Kontrolle durch den Güteschutzverband.
Richtlinie für fließfähiges selbstverdichtendes Künettenfüllmaterial mit recycliertem, gebrochenem Material, September 2007
Die Richtlinie enthält die Güteanforderungen und Prüfbestimmungen für fließfähiges, selbstverdichtendes Künettenfüllmaterial mit recycliertem, gebrochenem Material (RFM). Der Umfang und das Überwachungssystem der Bestimmungen sind auf die Verwendung als Mineralstoff für Schütt- und Füllmaterial für die in der Richtlinie angeführten Baumaßnahmen ausgerichtet.
Die neue Methode zur Verfüllung von Leitungsgräben mittels RFM (fließfähiges, selbsverdichtendem Künettenfüllmaterialmit recycliertem, gebrochenem Material) sieht im Falle des Austausches des Aushubmaterials den Einsatz von qualitätsgesichertem Recyclingmaterial vor. Dieses Merkblatt soll den technisch richtigen Einsatz dieses Materials unterstützen und helfen, Fahrbahnsetzungen und deren Folgewirkungen zu vermeiden sowie schädliche Umweltauswirkungen (z.B.: Staub, Lärm, Erschütterungen) zu minimieren.
Merblatt "Wiederverwendung/Verwertung von Bodenaushubmaterial", März 2007
Dieses Merkblatt soll als Leitfaden bei der Wiederverwendung/Verwertung von Bodenaushubmaterial dienen. Es werden grundsätzliche Anforderungen und Vorgangsweisen festgelegt, die von zuständigen Behörden anerkannt werden.
Die in diesem Merkblatt festgelegten Regelungen basieren auf den Festlegungen des Bundesabfallwirtschaftsplanes 2006. Durch ihre Anwendung sollen Scheinverwertungen und unökologische Vermischungen bei Verfüllungs- und Rekultivierungsmaßnahmen vermieden werden.
Der Anwendungsbereich des Merkblattes umfasst Schüttungen und Hinterfüllungen, sowie Anschüttungen zur Geländegestaltung, Grubenverfüllungen und Rekultivierungsmaßnahmen, welche die Wiederverwendung/Verwertung von Bodenaushubmaterial zum Ziel haben.
Merkblatt - "Zwischenlager für mineralische Baurestmassen, Asphaltaufbruch und Betonabbruch", Jänner 2006
Das gegenständliche Merkblatt soll Unternehmen, Bauherren und Behörden als einheitliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb von Zwischenlagern für nicht gefährliche mineralische Baurestmassen, Asphaltaufbruch und Betonabbruch dienen. Es werden grundsätzliche Anforderungen und Vorgangsweisenm festgelegt, die einer allgemeinen Begutachtung zugeführt und mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wissenschaft abgestimmt wurden.
Richtlinie für die Aufbereitung kontaminierter Böden und Bauteile, Dezember 2004
Die Richtlinie und die darin enthaltenen Güte- und Prüfbestimmungen regeln die Art und den Umfang der Prüfung an wiederaufbereiteten Böden und Bauteilen sowie an den Aufbereitungsanlagen. Sie sollten dazu dienen, dass bei der Aufbereitung gleichbleibende Vorgangsweisen angewandt werden und die Voraussetzungen für eine einheitliche Beurteilung der Aufbereitungsmethoden und der aufbereiteten kontaminierten Böden und Bauteile geschaffen werden.
Diese nunmehr 2. Auflage, Stand Dezember 2004, berücksichtigt die seit September 1995 zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen und normativen Veränderungen. Für die Einsatzmöglichkeiten definiert diese als Zielsetzung neue, auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen abgestimmte Qualitätsklassen, deren Anforderungen sich am späteren Verwendungszweck orientieren.
Merkblatt "RFM - fließfähiges selbstverdichtendes Künettenfüllmaterial mit recycliertem, gebrochenem Material", September 2003
Die neue Methode zur Verfüllung von Leitungsgräben mittels RFM (fließfähiges, selbsverdichtendem Künettenfüllmaterialmit recycliertem, gebrochenem Material) sieht im Falle des Austausches des Aushubmaterials den Einsatz von qualitätsgesichertem Recyclingmaterial vor. Dieses Merkblatt soll den technisch richtigen Einsatz dieses Materials unterstützen und helfen, Fahrbahnsetzungen und deren Folgewirkungen zu vermeiden sowie schädliche Umweltauswirkungen (z.B.: Staub, Lärm, Erschütterungen) zu minimieren.
Merkblatt "Recycling-Baustoffe für Leitungsgräben", November 2001
Dieses Merkblatt soll den technisch richtigen Einsatz dieses Materials unterstützen und helfen, Fahrbahnsetzungen und deren Folgewirkungen zu vermeiden sowie schädliche Umweltauswirkungen zu minimieren. Sehr gut geeignet für den Einbau in der Wiederverfüllungszone sind
- RB 0/32 recycliertes, gebrochenes Betongranulat, Güteklassen I, II a und II b
- RM 0/32 recycliertes, gebrochenes Mischgranulat aus Beton, Asphalt und natürlichem Gestein, Güteklassen I, II a und II b
- RAB 0/32 recycliertes gebrochenes Asphalt-/Betonmischgranulat, Güteklassen I, II a und II b (Asphaltanteil < 50% analog RVS 3.63)
- RMH 0/32 recyclierte mineralische Hochbaurestmassen bei begrenztem Ziegelanteil
Merkblatt "Umgang mit kontaminierten Böden und kontaminierten mineralischen Baurestmassen", März 1999
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften wurde mit diesem Merkblatt ein Leitfaden für die den gesetzlichen Regelungen entsprechenden Maßnahmen bei der
- ökologisch sinnvollen Verwertung oder
- Deponierung oder
- sonstigen Behandlung
von kontaminierten Böden und Baurestmassen erstellt. Damit soll einerseits den nicht einschlägig ausgebildeten Betroffenen eine Vorgehensweise vorgegeben und andererseits für die Behörde eine Vereinheitlichung der Beurteilung ermöglicht werden.





