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Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Karlsgasse 5
1040 Wien

Richtlinien

Richtlinie Recycling-Baustoffe Aushubmaterialien 2. Auflage,
Stand Jänner 2023

Diese Richtlinie gibt die Anforderungen zur Herstellung von qualitätsgesicherten Recycling-Baustoffen aus überwiegend natürlichen Gesteinskörnungen zur verordnungs- und normgemäßen Anwendung wieder und stellt die Güte- und Qualitätsbestimmungen sowie die Art und den Umfang der Prüfungen produzierter Recycling-Baustoffe dar. Recycling-Baustoffe der Qualitätsklassen U-A gemäß RBV dürfen in untergeordneten Mengen (d.h. < 50 %) zur bautechnischen Verbesserung zugemischt werden.

Im Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) ist die Umweltverträglichkeit und in den ÖNORMen B 3131 und B 3132 sind die bautechnischen Anforderungen für natürliche Gesteinskörnungen für die Herstellung von ungebundenen und hydraulisch gebundenen Gemischen für den Ingenieur- und Straßenbau gemäß ÖNORM EN 13242 und von Beton gemäß ÖNORM EN 12620 wiedergegeben.


Die neue Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Stand Jänner 2023

– Rückbau-konform: erfüllt ÖNORM B 3151 „Rückbau“
– Umweltrecht-konform: erfüllt Recycling-Baustoffverordnung
– Bautechnik-konform: erfüllt ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteinskörnungen“
– Bauprodukt-konform: erfüllt CE-Kennzeichnung
– Europa-konform: erfüllt ÖNORM EN 13242 und ÖNORM EN 12620
– Berücksichtigt die RBV-Novelle

 


Richtlinie für die mobile Aufbereitung von mineralischen Baurestmassen, 2. Auflage, Dezember 2013

Zielsetzung der Richtlinie ist das Erreichen des Qualitätsstandards, der in Zusammenwirken mit einer fremd überwachenden Stelle ermöglicht, ein Gütezeichen für die mobile Aufbereitung als Anlagenbetreiber zu erreichen. Derartige Anlagen verfügen über die qualitativ hochwertigen Anforderungen laut Richtlinie und unterwerfen sich freiwillig einer Kontrolle durch den Güteschutzverband. Die zweite, überarbeitete Auflage enthält im Anhang auch Beispiele hinsichtlich Lärmverhältnissen.

 

 

 


Richtlinie für fließfähiges selbstverdichtendes Künettenfüllmaterial mit recycliertem, gebrochenem Material, September 2007

Die Richtlinie enthält die Güteanforderungen und Prüfbestimmungen für fließfähiges, selbstverdichtendes Künettenfüllmaterial mit recycliertem, gebrochenem Material (RFM). Der Umfang und das Überwachungssystem der Bestimmungen sind auf die Verwendung als Mineralstoff für Schütt- und Füllmaterial für die in der Richtlinie angeführten Baumaßnahmen ausgerichtet.
Die neue Methode zur Verfüllung von Leitungsgräben mittels RFM (fließfähiges, selbsverdichtendem Künettenfüllmaterialmit recycliertem, gebrochenem Material) sieht im Falle des Austausches des Aushubmaterials den Einsatz von qualitätsgesichertem Recyclingmaterial vor. Dieses Merkblatt soll den technisch richtigen Einsatz dieses Materials unterstützen und helfen, Fahrbahnsetzungen und deren Folgewirkungen zu vermeiden sowie schädliche Umweltauswirkungen (z.B.: Staub, Lärm, Erschütterungen) zu minimieren.


Richtlinie für die Aufbereitung kontaminierter Böden und Bauteile, Dezember 2004

Die Richtlinie und die darin enthaltenen Güte- und Prüfbestimmungen regeln die Art und den Umfang der Prüfung an wiederaufbereiteten Böden und Bauteilen sowie an den Aufbereitungsanlagen. Sie sollten dazu dienen, dass bei der Aufbereitung gleichbleibende Vorgangsweisen angewandt werden und die Voraussetzungen für eine einheitliche Beurteilung der Aufbereitungsmethoden und der aufbereiteten kontaminierten Böden und Bauteile geschaffen werden.
Diese nunmehr 2. Auflage, Stand Dezember 2004, berücksichtigt die seit September 1995 zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen und normativen Veränderungen. Für die Einsatzmöglichkeiten definiert diese als Zielsetzung neue, auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen abgestimmte Qualitätsklassen, deren Anforderungen sich am späteren Verwendungszweck orientieren.

 


Merkblätter

Merkblatt – Verwendung von Ziegel-Hältigen Recycling-Baustoffprodukten, 1. Auflage, Jänner 2022

In diesem Merkblatt sind die Grundlagen dargelegt, welche für den Einsatz von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoffen (RH, RHZ, RMH, RS und RZ der Qualitätsklasse U-A) als Mischkomponente für Substrate, Kultursubstrate, Rekultivierungsschichten und für die Anwendung als „Nicht-Baumaßnahme“ erforderlich sind.

Dieses Merkblatt soll als Leitfaden bei der Anwendung und Verwertung von rezyklierten Ziegelsplitt, Ziegelsand und Hochbau-Restmassen (RH, RHZ, RMH, RS, RZ) der Qualitätsklasse U-A dienen. Es orientiert sich an den Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2017 (BAWP 2017), der Recycling-Baustoffverordnung (RBV), der Düngemittelverordnung 2004 (DüngemittelVO 2004), der Kompostverordnung 2001 (KompostVO 2001) sowie den zugehörigen ÖNORMEN.

 


Merkblatt – Verwertung von Ausbauasphalt, 2 Auflage, August 2020

Dieses Merkblatt soll eine Hilfestellung für den Umgang mit Ausbauasphalt entsprechend den gültigen rechtlichen und technischen Vorschriften (RBV, RVS, Richtlinien für Recycling-Baustoffe und ÖNORM B 3580-Serie) bieten und richtet sich an im Verkehrswegebau tätige Baufirmen, Gebietskörperschaften, öffentliche und private Auftraggeber sowie Planer. Zur umwelttechnischen Einstufung eines Recycling-Baustoffes muss die Qualitätsklasse gemäß Recycling-Baustoffverordnung festgestellt werden. Diese gibt weiterführende Auskünfte über die Inhaltsstoffe (z.B. PAK, Teer) und die künftigen Einsatzbereiche des Baustoffes.

 

 

 


Merkblatt – “Zwischenlager für Baurestmassen”, Jänner 2022

Für eine funktionierende Recyclingwirtschaft ist es unumgänglich, Baurestmassen, die aus dem Neubau, aus Abbrüchen oder Sanierungen stammen, zeitweilig am Ort des Anfalls bzw. auf dafür geeigneten Flächen zwischenzulagern, umzuschlagen bzw. in der Folge auch qualitätsgesichert aufzubereiten. Das gegenständliche Merkblatt soll Unternehmen, Bauherren, Planern und Behörden als einheitliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb von Lagern für mineralische und ausgewählte nichtmineralische Abfälle aus Bau- oder Abbruchtätigkeiten (Baurestmassen) dienen. Damit soll für diese Materialien der „geeignete Ort“ im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002) zur Lagerung von Abfällen definiert werden. Im vorliegenden Merkblatt werden   grundsätzliche Anforderungen und Vorgangsweisen festgelegt, die einer allgemeinen Begutachtung zugeführt und mit Vertretern des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus abgestimmt wurden.

Anwendungsbereich:

Dieses Merkblatt dient als technische Grundlage zur Planung und Genehmigung von neu zu errichtenden Flächen für zeitweilige Lagerungen sowie Zwischenlagerungen von nicht gefährlichen mineralischen Baurestmassen (Beton, Asphalt, Aushubmaterialien etc.) und ausgewählten nichtmineralischen Baurestmassen. Die im Merkblatt definierten Flächen können auch der mechanischen Aufbereitung verwertbarer Baurestmassen dienen.


Merkblatt “Verwenden und Verwerten von Bodenaushubmaterial”, 4 Auflage, Jänner 2023

Dieses Merkblatt beschäftigt sich im Wesentlichen mit Bodenaushubmaterial im Sinne des BAWP 2023. Dies umfasst auch Tunnelausbruchmaterial, soweit es den Kriterien für Bodenashubmaterial entspricht sowie Material aus natürlichen Massenbewegungen (z.B. Geschieberäumgut, Felssturzmaterial, Murenräumgut) und Gewässersedimente (Bach- und Flusssedimente, Sedimente stehender Gewässer).

Typische Anwendung findet dieses Merkblatt bei Erdbaumaßnahmen wie Schüttungen, Hinterfüllungen, Anschüttungen zur Geländeanpassung und Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie Bodenrekultivierungsmaßnahmen.

 


Merkblatt “RFM – fließfähiges selbstverdichtendes Künettenfüllmaterial mit recycliertem, gebrochenem Material”, September 2003

Die neue Methode zur Verfüllung von Leitungsgräben mittels RFM (fließfähiges, selbsverdichtendem Künettenfüllmaterialmit recycliertem, gebrochenem Material) sieht im Falle des Austausches des Aushubmaterials den Einsatz von qualitätsgesichertem Recyclingmaterial vor. Dieses Merkblatt soll den technisch richtigen Einsatz dieses Materials unterstützen und helfen, Fahrbahnsetzungen und deren Folgewirkungen zu vermeiden sowie schädliche Umweltauswirkungen (z.B.: Staub, Lärm, Erschütterungen) zu minimieren.

 

 


Merkblatt “Recycling-Baustoffe für Leitungsgräben”, November 2001

Dieses Merkblatt soll den technisch richtigen Einsatz dieses Materials unterstützen und helfen, Fahrbahnsetzungen und deren Folgewirkungen zu vermeiden sowie schädliche Umweltauswirkungen zu minimieren. Sehr gut geeignet für den Einbau in der Wiederverfüllungszone sind

– RB 0/32 recycliertes, gebrochenes Betongranulat, Güteklassen I, II a und II b
– RM 0/32 recycliertes, gebrochenes Mischgranulat aus Beton, Asphalt und natürlichem Gestein, Güteklassen I, II a und II b
– RAB 0/32 recycliertes gebrochenes Asphalt-/Betonmischgranulat, Güteklassen I, II a und II b (Asphaltanteil < 50% analog RVS 3.63)
– RMH 0/32 recyclierte mineralische Hochbaurestmassen bei begrenztem Ziegelanteil

Merkblatt “Umgang mit kontaminierten Böden und kontaminierten mineralischen Baurestmassen”, März 1999

Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften wurde mit diesem Merkblatt ein Leitfaden für die den gesetzlichen Regelungen entsprechenden Maßnahmen bei der

– ökologisch sinnvollen Verwertung oder
– Deponierung oder
– sonstigen Behandlung

von kontaminierten Böden und Baurestmassen erstellt. Damit soll einerseits den nicht einschlägig ausgebildeten Betroffenen eine Vorgehensweise vorgegeben und andererseits für die Behörde eine Vereinheitlichung der Beurteilung ermöglicht werden.

 


 

Info – Folder


Info für Planer und Bauherren

Verwertung von Gipsplatten und Gispbauteilen aus dem Rückbau

Mit 1. Jänner 2026 gilt ein Deponierungsverbot für Gipsplatten. Dieses Verbot stellt besondere Anforderungen an Bauherren und Planer, da der Rückbau von Gipsplatten im Sinne des Verwertungsgebotes schon im Zuge der Planung und Ausschreibung Berücksichtigung finden soll – und damit schon heute einen Einfluss auf die Planung haben kann.

“Verwertung von Gipsplattenverschnitt” herunterladen

“Planung und Umsetzung” herunterladen

“Sammlung, Vorsortierung und Aufbereitung von RC-Gips” herunterladen

 


Broschüren und Medien


Folgende Broschüren können wie die Richtlinien beim Österreichischen Baustoff Recycling Verband per Fax (Anforderungsschein) bezogen werden:

Film: Baustoff-Recycling – Wir machen es! Als DVD-ROM erhältlich!

Alles zum Baustoff-Recycling (Gesamtmappe)

Recycling im Hochleistungs-Betonstraßenbau

Vorteile der Recycling-Baustoffe 3/2001

Mauersteine aus Recyclingmaterial 1/2000

Recylingbaustoffe in Leitungsgräben 2/99

Recycling im Straßenbau 1/99

Verwertungsorientierter Rückbau – Ein Leitfaden für Bauherren und Bauausführende

Baustoff-Recycling in Österreich

Liste der gütegeschützten Recycling-Baustoffe und der erzeugenden Betriebe

 

Informationsfolder “Recycling-Börse Bau” www.recycling.or.at